Wenn Sie Ihre Vermögenswerte abweichend von der gesetzlichen Erbfolge vererben möchten, ist das Aufsetzen eines Testamentes erforderlich. Das Testament ist nur wirksam, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist sowie Name, Ort und Datum enthält. Alternativ dazu können Sie das Testament auch von einem Notar aufsetzen lassen. Die Auffindbarkeit gewährleisten Sie durch Hinterlegung des Testaments beim Notar oder beim zuständigen Amtsgericht.
Testamente können je nach Familien- und Vermögenssituation komplex sein. Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, ist es empfehlenswert, die von der Erbfolge betroffenen Familienangehörigen über den Inhalt des Testamentes zu informieren und gegebenenfalls einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
Bei den Regelungen zu Ihrem Nachlass sollten Sie nicht nur die materiellen Werte im Blick haben. Immer mehr Bedeutung gewinnt der digitale Nachlass in Form von Online-Accounts, Daten und den Inhalten von E-Mail-Konten. Mit der Bevollmächtigung einer Vertrauensperson können Sie dafür sorgen, dass im Todesfall Ihre Daten je nach Wunsch archiviert oder gelöscht werden.
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