Die Bestattung von Verstorbenen ist auf unterschiedliche Weise möglich. Wenn hierzu keine Verfügung vorliegt, entscheiden die Angehörigen darüber, welche Bestattungs- und Grabart am besten zur Persönlichkeit des verstorbenen Menschen passt. Bei einer Bestattung in Deutschland sind die hier geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einen Sarg gebettet und in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt.
Die Feuerbestattung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird der Leichnam in einen Sarg gebettet und in einem Krematorium eingeäschert. Die verbleibende Asche wird in eine Aschenkapsel gefüllt, die wiederum eine Schmuckurne gelegt wird. Diese wird dann gemäß den Wünschen der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen beigesetzt.
Die Seebestattung ist eine Sonderform der Urnenbeisetzung. Hier wird die Asche des verstorbenen Menschen in einer wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben. Durchgeführt werden Seebestattungen von speziellen Reedereien.
Die Baumbestattung ist auf bewaldeten Friedhofsflächen oder in speziell dafür ausgewiesenen Wäldern möglich. Außerhalb der Friedhöfe werden Baumbestattungen von FriedWald® und RuheForst® angeboten. Beigesetzt wird die Asche von Verstorbenen in biologisch abbaubaren Urnen. Kleine Plaketten an Bäumen oder Gedenksteine erinnern an die Verstorbenen.
Das Wahlgrab wird entweder vom Verstorbenen zu Lebzeiten oder von den Angehörigen ausgewählt und kann je nach Größe einen oder mehrere Särge bzw. Urnen aufnehmen. Die Nutzung erfolgt häufig als Familiengrab über mehrere Generationen. Die Kosten werden von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Die Grabpflege erfolgt durch die Hinterbliebenen oder über eine beauftragte Dauergrabpflege.
Reihengräber werden als Einzelgräber nebeneinander in zeitlicher Reihenfolge vom Friedhofsträger zugeteilt. Die Kosten für die Nutzung sind günstiger als beim Wahlgrab. Auch hier ist Grabpflege notwendig. Die Nutzungsfrist kann nach Ablauf nicht weiter verlängert werden.
Urnengräber ohne Grabpflege sind auf vielen Friedhöfen möglich, etwa in Form von Urnenstelen, Urnenwänden (Kolumbarien) oder Urnenfeldern. Die Friedhofsverwaltung sorgt für die Pflege der Flächen.
Bei anonymen Gräbern erfolgt die Bestattung ohne individuellen Namenshinweis auf einem dafür vorgesehenen Grabfeld des Friedhofs.
Gärtnerbetreute Gräber sind eine interessante Alternative zur anonymen Bestattung. Sie bieten einen konkreten Ort für die Trauer: Die Grabstätte wird gekennzeichnet und der Pflegeaufwand für die Angehörigen entfällt.