Mit Verfügungen für den Krankheitsfall bleiben Sie auch dann selbstbestimmt, wenn Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.
Die Patientenverfügung legt fest, welche lebensverlängernden Maßnahmen im Ernstfall gewünscht sind oder abgelehnt werden. Sie ist für die behandelnden Ärzte rechtlich bindend.
In der Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens und bestimmen, welche Angelegenheiten sie regeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Dabei geht es unter anderem um ärztliche Behandlungen, die Entscheidung über eine Unterbringung in einem Pflegeheim oder die Abwicklung von finanziellen Transaktionen. Detaillierte Informationen und Musterformulare zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums:
Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht können Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) eintragen lassen. Ärzte und Betreuungsgerichte können im Bedarfsfall auf dieses Register zugreifen und auf einen Blick erkennen, ob eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht vorhanden ist.